Gesetzesänderung Schweiz: Unzulässigkeit von Inhaberaktien – Kosten einer Umwandlung bei Schweizer Aktiengesellschaft – Preisvergleich – CHF 500-850

Möglichkeit 1: Accountno

Sie haben offenbar noch keine Zeit gehabt, Ihre 100 Inhaber- in Namenaktien umzuwandeln. Kein Problem, noch verbleiben Ihnen 15 Tage dafür.

Damit auch Sie fristgerecht Ihre Namenaktien erhalten, hat Accounto für Sie ein exklusives Angebot zusammengestellt:

Wenn Sie die Umwandlung bis zum 28.04.2021 mit Accounto durchführen, bezahlen Sie max. CHF 600 (exkl. Handelsregistergebühren). im Vergleich zur Umwandlung via einem klassischen Notariatsbüro sparen Sie dadurch 50 % der Kosten ein.

So profitieren Sie von diesem attraktiven Angebot
Einfach Formular ausfüllen, Angebot erhalten, prüfen, annehmen – schon kann die Umwandlung losgehen.

Möglichkeit 2: Lioncon AG

Wie Sie vielleicht bereits wissen, sind seit dem 1. November 2019 Inhaberaktien nur noch bei börsenkotierten Gesellschaften oder als Bucheffekten zulässig. Die Gesellschaften mit unzulässigen Inhaberaktien müssen zwingend ihre Aktien in Namenaktien umwandeln. Der Gesetzgeber gewährt eine Übergangsfrist zur Umwandlung bis am 1. Mai 2021. Danach werden die unzulässigen Inhaberaktien von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt, unabhängig von allfälligen anderslautenden Statutenbestimmungen oder Handelsregistereinträgen.
Ändern Sie jetzt Ihre Inhaberaktien in Namenaktien und schützen Sie Aktionäre, Verwaltungsräte sowie Geschäftsführer vor Bussen und weiteren Sanktionen. Mit einer termingerechten Aktienumwandlung vermeiden Sie, dass Aktien für nichtig erklärt werden und es sind auch keine gerichtlichen Auseinandersetzungen nötig um festzustellen wer Aktionär ist.
Wir erledigen für Sie diese Umwandlung unkompliziert zum Pauschalpreis von CHF 690.- (inkl. Notarkosten aber exkl. Handelsregisterkosten von ca. CHF 250.-).
Falls Sie Ihre Aktiengesellschaft nicht mehr benötigen, könnten wir Sie gerne beim Liquidationsverfahren begleiten. Noch einfacher für Sie wäre. Sie verkaufen uns Ihre AG und wir kümmern uns danach um alles Weitere. Unser Ankaufspreis für eine inaktive AG liegt bei CHF 5’000 bis maximal CHF 10’000 (exkl. altfälliger Liquidität). Bei Gesellschaften mit einem Aktienkapital von 1.0 Mio. oder einem Gründungsdatum vor 1950 sind höhere Kaufpreise möglich. Gerne erstellen wir Ihnen eine konkrete Ankaufs-Offerte. Es würde mich sehr freuen, falls ich Ihnen bei einem unverbindlichen Telefongespräch Ihre Fragen beantworten dürfte. Rufen Sie doch einfach an.

Möglichkeit 3: Kantonsnotariat Thurgau

Die Gebühren betragen Fr. 484.65 und können in bar oder mit Karte (EC/Kreditkarte) bezahlt werden. Besten Dank.

Fragen oder Rückmeldungen?  

contact@zuberbuehler-associates.ch oder einen Kommentar hinzufügen.

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