Ich zitiere alternativ-gesund-leben.de :
Welcher Zuckerkulör soll giftiger und schädlicher für die Gesundheit sein? E150d oder E150c?
„Zunächst, beide Farbstoffe sind sehr schlecht und schädlich für die Gesundheit, man sollte beide Sorten komplett meiden! E150d hat in Tierversuchen stark karzinogene Wirkungen auf Grund der darin enthaltenen Giftstoffe mit Namen „Methyl-Imidazole“ [4-Methylimidazole (4MI)] gezeigt. Kurz gesagt, es soll die Wahrscheinlichkeit an Krebs zu erkranken fördern können! E150c, die Mischung aus Ammoniak und Zucker ist ebenfalls nicht gerade weniger bedenklich. Wenn man Gift mit Gift vergleichen müsste, fällt es schwer den gefährlicheren Farbstoff herauszufiltern. Auf Grund des Verbotes und der Studie in den USA fällt die Wahl jedoch eher auf E150d.“
Auf US National Library of Medicine,National Institutes of Health :
Was die Einnahme von 4-Methylimidazole (4MI) betrifft:
„The incidences of hepatic histiocytosis, chronic inflammation, and focal fatty change were significantly increased in all exposed groups of male and female rats. The incidences of hepatocellular eosinophilic and mixed cell foci were significantly increased […]. The incidences of alveolar/bronchiolar adenoma […] were significantly greater than those in the control groups.“
Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17619857
Wenn man seine Kunden auf ethisch einwandfreie Firmen aufmerksam machen will, bzw. auch die Portfolios um die ethisch fragwürdig handelnden Firmen erleichtern will, macht die Tatsache, dass Coca-Cola HBC Schweiz solche Farbstoffe in ihren Produkten nutzt, die Entscheidung leichter.
„Die vier Klassen der Zuckerkulöre wurden bereits in der Vergangenheit vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Union und vom gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) bewertet. Diese hatten die Aufnahmemengen zwischen 160 und 200 mg/kg KG/Tag lediglich für drei der Zuckerkulöre (E150b, E150c und E150d), jedoch nicht für E150a festgesetzt.“
Die EU war offenbar der Ansicht, dass die Studien die vorliegen genügend Verdachtsmomente oder Indizien enthalten, um die zulässig Aufnahmemenge für E150d schön seit längerer Zeit (2008) festzulegen.
„Die Richtlinie 2008/128/EG der Kommission zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Lebensmittelfarbstoffe legt den Maximalgehalt von 4-MEI in E150c und E150d fest.“
Trotzdem vertreibt Coca-Cola HBC Schweiz ohne Warnhinweise ihre Produkte in der Schweiz. Schade.